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   LG Kiel, 03.04.2003 - 8 S 102/02   

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https://dejure.org/2003,41306
LG Kiel, 03.04.2003 - 8 S 102/02 (https://dejure.org/2003,41306)
LG Kiel, Entscheidung vom 03.04.2003 - 8 S 102/02 (https://dejure.org/2003,41306)
LG Kiel, Entscheidung vom 03. April 2003 - 8 S 102/02 (https://dejure.org/2003,41306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Privatärztlicher Behandlungsvertrag - Zustandekommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Rendsburg - 11 C 678/01
  • LG Kiel, 03.04.2003 - 8 S 102/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LG Kiel, 03.04.2003 - 8 S 102/02
    Eine mangelnde Unterrichtung des Patienten über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt (§ 22 Abs. 2 Satz 1, 2. Hs. BPflV) hat regelmäßig die Unwirksamkeit der Vereinbarung zur Folge (BGH NJW 1996, 781).
  • AG Mölln, 08.12.1998 - 3 C 435/98
    Auszug aus LG Kiel, 03.04.2003 - 8 S 102/02
    Ihr Fehlen führt zumindest insoweit zu einer Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung und gab damit dem Krankenhaus bzw. dessen Ärzten nicht die Vollmacht, im Namen des Beklagten mit den Klägern die Erbringung wahlärztlicher Leistungen zu vereinbaren (vgl. auch AG Mölln, RuS 1999, 342).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08

    Arztvertrag: Antrag eines Patienten an einen Laborarzt auf Abschluss eines

    aa) Es entspricht zudem der allgemeinen Ansicht, dass mit der Inanspruchnahme des Arztes, an den ein Patient überwiesen worden ist, ein neuer Behandlungsvertrag zwischen diesem Arzt und dem Patienten zustande kommt, und zwar auch dann, wenn lediglich "Zwischenleistungen" erbracht werden sollen und der Patient im Übrigen in der Behandlung des überweisenden Arztes verbleibt (grundlegend dazu: BGH Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 24/98 - Rn. 17, zit. nach juris = BGHZ 142, 126 m.w.N.; bestätigend: BGH mit Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 10/02 - = BGH NJW-RR 2004, 140; vgl. ferner Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., 1993, Rn. 97; ebenso schon früher Uhlenbruck in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztechts, 2. Aufl. 1999, § 41 Rn. 17 Anm. VII.; a.A. für den hier nicht einschlägigen Fall des durch ein Krankenhaus an einen ambulanten Arzt zur Durchführung von Wahlleistungen überwiesenen Privatpatienten: LG Kiel, Urteil vom 03.04.2003 - 8 S 102/02, zit. nach juris).
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